Mittwoch, 23. Februar 2011

Strafanzeige gem. § 132 a StGB gegen Karl-Theodor von und zu Guttenberg /Annika Joeres, Simon McDonald, CSU Memmingen, Die Linke Berlin, Die Grünen Hamburg, Die Grünen Soest

Nach Lage der bekannten öffentlichen Tatsachen hat Karl-Theodor von und zu Guttenberg sich jedenfalls des unbefugten Führens eines Titels schuldig gemacht, worauf ich noch heute mit einer Strafanzeige reagieren werde.


Auszüge:



In den Medien zitierte Erklärungen des Karl-Theodor von und zu Guttenberg, die Erstellung seiner Promotionsschrift habe sich über Jahre erstreckt, und daher sei es ihm selbst nicht aufgefallen, dass er die bezeichneten Verstöße begangen habe, ist in keiner Weise glaubhaft, sondern stellt erkennbar eine Schutzbehauptung zur Verhinderung strafrechtlicher Verfolgung als auch zur Minimierung des öffentlichen Rufschadens dar: Karl-Theodor von und zu Guttenberg hatte in mehreren Fällen längere Textpassagen ohne Quellangabe von anderen Autoren übernommen, das muss ihm in jeder Phase bewusst gewesen sein, weiterhin hätte es ihm bei jedem Korrekturlesen auffallen müssen, denn ob man etwas selbst geschrieben hat oder nicht, fällt einem gesunden Geist bei jedem Lesen selbst auf, gerade dann, wenn es sich um längere Textpassagen handelt. Alternativ wäre höchstens in Betracht zu ziehen, dass Karl-Theodor von und zu Guttenberg nicht einmal Autor der von ihm eingereichten Promotionsschrift gewesen war, so dass es ihm beim Korrekturlesen nicht hätte auffallen können, ob eine nicht von ihm stammende Passage geistige Eigenleistung des beauftragten Autors oder von jenem gestohlenes geistiges Eigentum einer dritten Person war. Zweiffellos wäre aber auch dann und dann erst recht ein schwerer Verstoß gegen die Grundsätze wissenschaftlicher Arbeiten vorliegend gewesen, zweifellos hätte das dem Karl-Theodor von und zu Guttenberg auch in jeder Phase bewusst sein müssen.

und:





Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach den Gesetzen eine Bestrafung nach § 132 a StGB indiziert ist, und es besteht auch kein Zweifel daran, dass sie, wäre Karl-Theodor von und zu Guttenberg nicht ein Vorreiter des Systems, sondern ein systemkritischer Anarchist, seitens der Staatsgewalt angestrebt und vollzogen würde.

In diesem Falle liegt also ein erhebliches öffentliches Interesse vor, was im Übrigen bei unbefugtem Titelgebrauch generell bejaht wird, den Sachverhalt ordnungsgemäß juristisch zu behandeln: Zum einen würde es den Ruf Deutschlands als Standort der Wissenschaften belasten, wenn sich hohe Exponenten von Staat und Gesellschaft unbelangt mit erschlichenen akademischen Graden präsentieren dürften, zum zweiten würde es selbstverständlich einen bestärkenden Einfluss auf das ohnehin schwer gestörte Vertrauen des Volkes zur Politik und zur Justiz haben, wenn hier nach dem Motto: „Die einen hängt man, die anderen lässt man laufen“ vorgegangen würde.
Der vollständige Wortlaut des Entwurfes, den ich noch überarbeiten werde, ist einsehbar unter:


http://die-volkszeitung.de/guttenberg/strafanzeige/00-entwurf-strafanzeige.html


Liebe Grüße
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?
TOP-WICHTIG:
http://belljangler.wordpress.com/2011/02/14/winfried-sobottka-an-alle-kampferinnen-fur-freiheit-recht-und-menschlichkeit/
http://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

http://belljangler.wordpress.com/2011/02/12/winfried-sobottka-uber-machbare-visionen-ex-k3-berlin-altermedia-bodo-ramelow-katja-kipping-die-linke-dusseldorf-die-grunen-dusseldorf-die-grunen-berlin-sylvia-lohrmann/

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