Belljangler: „Winfried, die Presse berichtet nicht besonders objektiv… Ruhr Nachrichten Lünen, WAZ Lünen, Lüner Anzeiger..... Zudem ist die Rede davon, ein Urteil sei für den 13. August geplant und bedeute möglicherweise Deine Einweisung in die Psychiatrie…“
Winfried Sobottka: „Für eine Einweisung meiner Person in die Psychiatrie fehlt jede Grundlage. Das sehen nicht nur meine Pflichtanwälte so, mit denen ich wahrlich nicht in allen Punkten einig bin, sondern sogar der Staatsanwalt hat am ersten Verhandlungstag signalisiert, dass auch er nicht an eine Einweisung nach § 63 StGB denke. Das hätten die anwesenden Journalisten eigentlich mitbekommen müssen. Dass am 13. August ein Urteil gefällt wird, kann man ausschließen, wenn das Gericht nicht eklatante Rechtsverstöße bieten will.“
Belljangler: „Die Verfahrenstermine wurden wie erforderlich Wochen zuvor festgelegt. Dennoch nahm man keine Rücksicht darauf, dass Staatsanwalt Volker Bittner nun im Urlaub ist, so dass ein anderer Staatsanwalt die Anklage vertritt. Was heißt das?“
Winfried Sobottka: „Im Falle eines einfachen Verfahrens würde das gar nichts heißen. Deutsche Justiz ist auf Zack-Zack und Mauscheleien zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälten ausgelegt. Das Auskungeln von Urteilen erspart die sachliche juristische Auseinandersetzung mit allen Fakten. Aber das vorliegende Verfahren ist sehr komplex und umfangreich, so dass ich annehme, dass man den Staatsanwalt Volker Bittner durch einen anderen Staatsanwalt ersetzen wollte. Bittner hatte sich mit durchaus unsauberen Schriftsätzen sehr früh auf die Anwendung des § 63 StGB festgelegt. Niemals wollte er etwas anderes als ein Hofgutachten über meine Psyche und meinen Geistezustand, hatte sich mit mich entlastenden Fakten z.B., obwohl vorgetragen, absolut gar nicht befasst.“
Belljangler: „Du gehst davon aus, dass man nicht gern Revsionsgründe bieten wolle?“
Winfried Sobottka: „Man hat bereits unbestreitbare Revisionsgründe gboten, weitaus mehr als einen. Inwieweit man sie durch zukünftiges Vorgehen womöglich noch heilen kann, weiß ich nicht. Aber das Gericht wäre nicht gut beraten, für weitere Revisionsgründe zu sorgen. Im Falle meiner Äußerungen im winsobo-Forum ist es beispielsweise nachweisbar, dass ich zumindest mit Billigung der zuständigen Staatsorgane zur Weißglut getrieben wurde. Man hätte das von Anja und Thomas Vogel, Tengen, betriebene Forum durchaus jederzeit vom Netz nehmen können. Wenn meine Äußerungen so gefährlich waren – warum unterband man sie nicht, sondern ließ sie monatelang geschehen? Thomas Vogel behauptete im winsobo-Forum selbst, er habe von den Staatsorganen die Erlaubnis, das Forum unabhängig vom Gehalt meiner Beiträge zu betreiben, weil es wichtig für ein laufendes Strafverfahren sei. Diese Aussage des Thomas Vogel muss man wohl sehr ernst nehmen – denn weshalb sonst durfte er mich dort schreiben lassen, ohne dass das Forum vom Netz genommen wurde?
Zudem lässt es sich auch heute noch nachweisen, dass ich in dem Forum mit übelsten Methoden zur Weißglut getrieben wurde, und es gibt einige Zeugen, deren Befragung eine gewisse Aufklärung über die Hintergründe verspricht, z.B. Daniel Eggert, Konstanz, Dieter Hornemann, Unna, Marco Witte, Soest.
Natürlich kann die Staatsanwaltschaft sagen: „Der Anklagekomplex interessiert uns nicht mehr. Wir lassen die ihn betreffenden Anklagepunkte fallen.“ In dem Falle hätte ich keinen Anspruch auf weitere Klärung insofern. Ansonsten aber habe ich Anspruch auf Klärung, man wird diese Klärung zulassen müssen oder einen 1a-Revisionsgrund bieten. Und das ist nur ein Beispiel: In keinem Anklagepunkt wird die Staatsmacht nach sauberer Klärung gut aussehen, in keinem einzigen Anklagepunkt habe ich unter Berücksichtigung der vollständigen relevanten Tatsachen irgendetwas zu fürchten: Man kann jeden zu allem treiben, und genau das hat man in meinem Falle nachweislich getan, im Übrigen werde ich darüberhinaus noch durch z.T. falsche Beschuldigungen belastet, die nach meiner Überzeugung nicht Stand halten werden. Man wird sehen, ob die Schmierenjournaille auch noch berichten wird, wenn das Verfahren beendet sein wird.“
Belljangler: „Die Presse schreibt auch immer wieder, Du seiest wegen Volksverhetzung angeklagt…“
Winfried Sobottka: „Dieser Anklagepunkt ist absurd, ebenso absurd, als wenn man mich wegen Beteiligung an 9/11 anklagen würde. Auch das wird sich, wenn sauber geklärt wird, unstrittig herausstellen.“
Winfried Sobottka, United Anarchists
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